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Neue Batterieverordnung
 Seit dem 1. Oktober 1998 dürfen Gerätebatterien nach dem Verbrauch nicht mehr in den Hausmüll gelangen. Die neue Batterieverordnung verpflichtet Hersteller und Importeure, alle Altbatterien zurückzunehmen, zu sortieren und zu entsorgen. Der Verbraucher ist verpflichtet, verbrauchte Batterien im Handel oder bei einer kommunalen Sammelstelle abzugeben. Jährlich kommen etwa 900 Millionen oder 30.000 Tonnen Gerätebatterien auf den deutschen Markt. Die fachgerechte Entsorgung organisiert eine in Hamburg gegründete Stiftung, das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien (GRS). Varta ist Gründungsmitglied zusammen mit anderen Batterieherstellern und dem ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.).
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Der Einsatz von umweltverträglichen Stoffen
 Varta entwickelt Alternativen, um dort, wo es möglich ist, umweltverträgliche Stoffe zu verarbeiten. So war es möglich, 30 t/a Quecksilber in Alkali-Mangan- und Zink-Kohle-Batterien vollständig zu ersetzen. Alle in Dischingen produzierten Gerätebatterien sind heute cadmium- und quecksilberfrei.
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Das Recycling von Batterien
 Batterien fast aller elektrochemischen Batteriesysteme können bereits heute verwertet werden. Auch quecksilberfreie Alkali-Mangan- und Zink-Kohle-Batterien werden bereits recyelt. Für die noch "jungen" Lithium-Batteriesysteme werden zurzeit Verwertungsverfahren von der Industrie entwickelt.
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